Der vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar!

 Ein Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im Einzelfall ist aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht möglich.

 

Was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Ihre Arbeitskraft - Ihr Kapital zur Sicherung Ihres Lebensstandards - geht teilweise oder sogar gänzlich verloren. Doch die Kosten bleiben.

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet Ihnen Schutz vor den finanziellen Folgen.

Schließlich soll Ihr Lebensstandard so bleiben, wie er ist. 

 

Was ist Berufsunfähigkeit ?

- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinem ausgeübten Beruf nachzugehen. Berufsunfähigkeit ist jedenfalls gegeben, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten in diesem Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig Gesunden mit vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist.

„Besteht dieser Zustand bereits 6 bzw. 12 *) Monate ununterbrochen, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit."

- Falls ein anderer Beruf, der den Kenntnissen und Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entspricht, zumutbar ist, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.

 „Scheidet der Versicherte aus dem Berufsleben aus, ohne dass Berufsunfähigkeit vorliegt, tritt als versichertes Ereignis Erwerbsunfähigkeit an die Stelle der Berufsunfähigkeit.

- Erwerbsunfähigkeit tritt ein, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben."

Was ist versichert ?

Wird der Versicherte während der Prämienzahlungsdauer dieser Zusatzversicherung berufsunfähig, so erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:

- Befreiung von der Prämienzahlungspflicht für die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen.

„Dies gilt nicht für allfällige Zusatzprämien für Vorauszahlungen."

- Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist. Die Rente wird bezahlt „vierteljährlich im voraus, erstmals anteilig bis zum Ende des laufenden Versicherungsvierteljahres".

- Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: Es wird nicht geleistet, wenn die Berufsunfähigkeit auf einer der folgenden Ursachen beruht:

- Unmittelbar oder mittelbar auf kriegerischen Ereignissen;

- Aufruhr, Aufstand oder Unruhen, „falls der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat"; Alternative: „es sei denn, der Versicherte ist aufgrund seines Berufes zu deren Bekämpfung verpflichtet";

- Widerrechtlicher Handlung; mit der Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit des Versicherten herbeigeführt haben;

- Vorsätzlicher Ausführung oder strafbarem Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten;

- Absichtlicher Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtlicher Selbstverletzung, missbräuchlichem Drogenkonsum oder versuchtem Selbstmord;

- Aufgrund mittelbaren oder unmittelbaren Einflusses ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes (Bundesgesetzblatt Nr. 227/1969) der jeweils geltenden Fassung oder von Kernenergie;

- Teilnahme an Wettfahrten oder zugehörigen Trainingsfahrten in einem Land-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeug;

- Durch Benützung von Flugzeugen bzw. Fluggeräten aller Art, es sei denn, der Versicherte ist Fluggast eines zum zivilen Luftverkehr zugelassenen Motor-, Strahl- oder Segelflugzeuges bzw. ziviler Fluggast eines zur Personenbeförderung eingesetzten Militärflugzeuges;

- „Ausübung einer gefährlichen Sportart."

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