Der
vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar!
Ein
Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im
Einzelfall ist
aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen
Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht
möglich.
Was
passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren
Beruf nicht mehr ausüben können? Ihre Arbeitskraft -
Ihr Kapital zur Sicherung Ihres Lebensstandards - geht
teilweise oder sogar gänzlich verloren. Doch die Kosten
bleiben.
Die
Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet Ihnen Schutz vor
den finanziellen Folgen.
Schließlich
soll Ihr Lebensstandard so bleiben, wie er ist.
Was
ist Berufsunfähigkeit ?
-
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte
infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande
ist, seinem ausgeübten Beruf nachzugehen.
Berufsunfähigkeit ist jedenfalls gegeben, wenn die
Arbeitsfähigkeit des Versicherten in diesem Beruf
infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd auf weniger als
die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig
Gesunden mit vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten
herabgesunken ist.
„Besteht
dieser Zustand bereits 6 bzw. 12 *) Monate
ununterbrochen, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als
Berufsunfähigkeit."
-
Falls ein anderer Beruf, der den Kenntnissen und
Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung
entspricht, zumutbar ist, liegt keine Berufsunfähigkeit
vor.
„Scheidet
der Versicherte aus dem Berufsleben aus, ohne dass
Berufsunfähigkeit vorliegt, tritt als versichertes
Ereignis Erwerbsunfähigkeit an die Stelle der Berufsunfähigkeit.
-
Erwerbsunfähigkeit tritt ein, wenn der Versicherte
infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande
ist, eine Erwerbstätigkeit
auszuüben."
Was ist
versichert ?
Wird
der Versicherte während der Prämienzahlungsdauer
dieser Zusatzversicherung berufsunfähig,
so erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:
-
Befreiung von der Prämienzahlungspflicht für die
Hauptversicherung und die eingeschlossenen
Zusatzversicherungen.
„Dies
gilt nicht für allfällige Zusatzprämien für
Vorauszahlungen."
- Zahlung einer
Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist.
Die Rente
wird
bezahlt
„vierteljährlich im voraus, erstmals anteilig bis zum
Ende des laufenden Versicherungsvierteljahres".
- Soweit nichts
anderes vereinbart ist, gilt: Es wird nicht
geleistet, wenn die Berufsunfähigkeit auf einer der
folgenden Ursachen beruht:
- Unmittelbar oder
mittelbar auf kriegerischen Ereignissen;
- Aufruhr,
Aufstand oder Unruhen, „falls der Versicherte auf
Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat";
Alternative: „es sei denn, der Versicherte ist
aufgrund seines Berufes zu deren Bekämpfung
verpflichtet";
- Widerrechtlicher
Handlung; mit der Sie als Versicherungsnehmer
vorsätzlich die Berufsunfähigkeit des Versicherten
herbeigeführt haben;
- Vorsätzlicher
Ausführung oder strafbarem Versuch eines Verbrechens
oder Vergehens durch den Versicherten;
- Absichtlicher
Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,
absichtlicher Selbstverletzung, missbräuchlichem
Drogenkonsum oder versuchtem Selbstmord;
- Aufgrund
mittelbaren oder unmittelbaren Einflusses ionisierender
Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes
(Bundesgesetzblatt Nr. 227/1969) der jeweils geltenden
Fassung oder von Kernenergie;
- Teilnahme an
Wettfahrten oder zugehörigen Trainingsfahrten in einem
Land-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeug;
- Durch Benützung
von Flugzeugen bzw. Fluggeräten aller Art, es sei denn,
der Versicherte ist Fluggast eines zum zivilen
Luftverkehr zugelassenen Motor-, Strahl- oder
Segelflugzeuges bzw. ziviler Fluggast eines zur
Personenbeförderung eingesetzten Militärflugzeuges;
- „Ausübung
einer gefährlichen Sportart."