Der vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar! Ein Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im Einzelfall ist aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht möglich.
Was
ist versichert? Versichert
sind der gesamte Hausrat der in der Polizze genannten
Wohnung sowie das Risiko der
Privathaftpflichtversicherung. Was
gilt als Hausrat? Als
Hausrat gelten alle Sachen die einem Haushalt zur
Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Das
sind: a.
Der
gesamte Hausrat: Möbel,
Bilder, Spiegel, Glastüren, Teppiche, Vorhänge,
Haushaltsgegenstände und Haushaltsmaschinen, Wäsche
aller Art, jegliche Bekleidung usw. b.
Hobby-Gegenstände:
Fernseh-,
Radio- Video-, Tonbandgeräte und Plattenspieler;
Schallplatten und Tonbandarchive;Foto- und Filmausrüstungen,
optische Geräte, Musikinstrumente, Bücher usw. c.
Bargeld,
Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen usw.: Hiefür
gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen, die
nach Art der Aufbewahrung unterschiedlich sind.
Zum
Wohnungsinhalt gehören auch folgende Baubestandteile
und folgendes Gebäudezubehör: Malerei,
Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und
Deckenverkleidungen, nicht versetzbare Raumteiler,
Kachelöfen und offene Kamine, Sanitäranlagen,
Armaturen und Messgeräte, sowie außerhalb von Mauern
befindliche Teile von Heizungs- und Klimaanlagen,
Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen. Gebäudeverglasungen,
die zu den vom Versicherungsnehmer ausschließlich benützten
Räumen gehören, bis zu einem Ausmaß von ..... m2 pro
Einzelscheibe bzw. –element. Welche
Gefahren und Schäden sind versichert? Versichert
ist der gesamte Wohnungsinhalt gegen Schäden durch: Feuer
(Brand,
Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz)
Sturm
(Sturm, Hagel, Schneedruck,
Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch) Leitungswasser
(Austritt von Leitungswasser
aus Rohrleitungen) Glasbruch
(Glasflächen – Tür, Fenster- Möbelverglasung,
Spiegel) Einbruchdiebstahl
(Einbruchdiebstahl,
einfacher Diebstahl, Beraubung) Privathaftpflicht
(Privat- und Sporthaftpflicht)
Brand
ist
ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus
eigener Kraft ausbreitet Blitzschlag
ist
die unmittelbare Kraft oder Wärmeeinwirkung eines
Blitzes auf Sachen Achtung
Unterscheidung
: direkter
Blitzschlag - Indirekter Blitzschlag an Elektrogeräten
(entsteht durch Überspannung bzw. Induktion) Sturm
ist ein Wind mit
Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h; Auskunft
der Spitzengeschwindigkeit im einzelnen Fall
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. eventuell
Hochwasser, Überschwemmungen und Erdbeben bis zu einer
Höchstentschädigung von ..... inkl. Nebenkosten. Leitungswasserschäden
werden
durch Austreten von Leitungswasser
aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen
Einrichtungen von Wasserleitungs- Warmwasserversorgungs-
Zentralheizungsanlagen (auch Fußbodenheizungen) oder
Schwimmbadversorgungsanlagen, Schwimmbecken, Aquarien,
Wasserbetten. Glasbruchschäden
sind Bruchschäden an der
versicherten Gebäudeverglasung sowie Möbel- und
Bilderverglasungen, Wandspiegel, Aquarien, Kochflächen,
Glasvordächer, Terrassen- Wintergärten, Dach- und
Balkonverglasungen, Solarkollektoren, eventuell auch
Verglasungen von Duschkabinen (auch Kunststoff)
entstehen. Einbruchdiebstahlschäden
durch verursachten oder
vollbrachten Diebstahl, einfachen Diebstahl und
Beraubung. Vandalismusschäden nach einem
Einbruchdiebstahl Privathaftpflichtversicherung
deckt
wie die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der
Pauschalversicherungssumme gerechtfertigte Ersatzansprüche
und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. -
Privat- und Sporthaftpflichtversicherung bis €
..........,-- -
Weltweiter Geltungsbereich - je nach Versicherer -
Tätigkeitsschaden inklusive
- je nach Versicherer -
Kein Verwandtenausschluss (außer bei gemeinsamen
Haushalt) -
je nach Versicherer -
Umweltschäden bis € .....,-- (eventuell Selbstbehalt)
- je nach Versicherer -
Hundehaftpflicht - je nach Versicherer -
Kinder bis 27 Jahre inklusive (unabhängig von den
Einkommensverhältnissen)
- je nach Versicherer
Sonstiges: eventuell
Tiefkühlbehälter-Inhaltsversicherung eventuell
Reisegepäck ERSATZLEISTUNGEN: Hier
einige Wertbegriffe zum leichteren Verständnis: Neuwert: Als
Neuwert ist die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art
und Güte – der Wiederbeschaffungspreis am Tag des
Schadens – zu verstehen. Eine Entwertung aufgrund des
Alters der Sache wird hierbei außer Acht gelassen. Zeitwert:
Als
Zeitwert bezeichnet man den Wert einer Sache unter Berücksichtigung
des Alters und des Erhaltungszustandes zum Zeitpunkt des
Schadens. Die
Versicherungssumme ist die vom
Versicherungsnehmer gewählte oder vom
Versicherer vorgegebene Summe (Pauschal) und sollte der
wertmäßigen Summe aller versicherten Gegenstände
entsprechen. Versicherungswert: Der
Versicherungswert ist der tatsächliche Wert – je nach
Vereinbarung der Zeit bzw. Neuwert – aller
versicherten Gegenstände zum Zeitpunkt des
Schadensfalles. Entspricht
die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert,
kommt es zur Unterversicherung. d.h.
zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung im Verhältnis
Versicherungswert zu Versicherungssumme. (§
56 Vers.VG Unterversicherung) z.
B.: vereinbarte Versicherungssumme € 25.000,--
und einem Versicherungswert von € 50.000,-- Bei
einem Brand entstand ein Schaden in Höhe von €
30.000,-- Die Entschädigungsleistung beträgt allerdings
nur € 15.000,-- !! Die
Berechung erfolgt:
Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert Es
liegt somit im Interesse des Kunden darauf zu achten,
dass keine Unterversicherung vorliegt. Bei Anwendung
dementsprechender Tarife (Pauschalsummen oft berechnet
nach Wohnnutzfläche) verzichtet der Versicherer auf den
Einwand der Unterversicherung. Die
freie Wahl einer Versicherungssumme, die über dem
Gesamtwert des Wohnungsinhaltes liegt, ist sinnlos, da
im Schadenfall höchstens der Neuwert der versicherten
Sachen ersetzt wird.
(§ 55 Vers.VG. Bereicherungsverbot) Versicherung
auf Erstes Risiko: Im
Schadensfall wird bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme, ohne Einwand der Unterversicherung
geleistet. Im Schadenfall wird der tatsächliche
Schaden, maximal aber die Versicherungssumme, erstattet. |