Der vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar!

 Ein Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im Einzelfall ist aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht möglich.

 

Was ist versichert?

Versichert sind der gesamte Hausrat der in der Polizze genannten Wohnung sowie das Risiko der Privathaftpflichtversicherung.

Was gilt als Hausrat?

Als Hausrat gelten alle Sachen die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Das sind:

a. Der gesamte Hausrat: Möbel, Bilder, Spiegel, Glastüren, Teppiche, Vorhänge, Haushaltsgegenstände und Haushaltsmaschinen, Wäsche aller Art, jegliche Bekleidung usw.

b. Hobby-Gegenstände: Fernseh-, Radio- Video-, Tonbandgeräte und Plattenspieler; Schallplatten und Tonbandarchive;Foto- und Filmausrüstungen, optische Geräte, Musikinstrumente, Bücher usw. Jede Art von Ausrüstung für Sport und Camping, die Heimwerkerausrüstung.

c. Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen usw.:

Hiefür gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen, die nach Art der Aufbewahrung unterschiedlich sind.

 

Zum Wohnungsinhalt gehören auch folgende Baubestandteile und folgendes Gebäudezubehör:

Malerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen, nicht versetzbare Raumteiler, Kachelöfen und offene Kamine, Sanitäranlagen, Armaturen und Messgeräte, sowie außerhalb von Mauern befindliche Teile von Heizungs- und Klimaanlagen, Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen.

Gebäudeverglasungen, die zu den vom Versicherungsnehmer ausschließlich benützten Räumen gehören, bis zu einem Ausmaß von ..... m2 pro Einzelscheibe bzw. –element.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt gegen Schäden durch:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz)

Sturm (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch)

Leitungswasser (Austritt von Leitungswasser aus Rohrleitungen)

Glasbruch (Glasflächen – Tür, Fenster- Möbelverglasung, Spiegel)

Einbruchdiebstahl (Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung)

Privathaftpflicht (Privat- und Sporthaftpflicht)

 

Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft  ausbreitet

Blitzschlag ist die unmittelbare Kraft oder Wärmeeinwirkung eines Blitzes auf Sachen

Achtung Unterscheidung : direkter Blitzschlag - Indirekter Blitzschlag an Elektrogeräten (entsteht durch Überspannung bzw. Induktion)

Sturm ist ein Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h; Auskunft der Spitzengeschwindigkeit im einzelnen Fall Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.

eventuell Hochwasser, Überschwemmungen und Erdbeben bis zu einer Höchstentschädigung von ..... inkl. Nebenkosten.

Leitungswasserschäden werden durch Austreten von Leitungswasser  aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs- Warmwasserversorgungs- Zentralheizungsanlagen (auch Fußbodenheizungen) oder Schwimmbadversorgungsanlagen, Schwimmbecken, Aquarien, Wasserbetten.

Glasbruchschäden sind Bruchschäden an der versicherten Gebäudeverglasung sowie Möbel- und Bilderverglasungen, Wandspiegel, Aquarien, Kochflächen, Glasvordächer, Terrassen- Wintergärten, Dach- und Balkonverglasungen, Solarkollektoren, eventuell auch Verglasungen von Duschkabinen (auch Kunststoff) entstehen.

Einbruchdiebstahlschäden durch verursachten oder vollbrachten Diebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung. Vandalismusschäden nach einem Einbruchdiebstahl

Privathaftpflichtversicherung deckt wie die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Pauschalversicherungssumme gerechtfertigte Ersatzansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.

- Privat- und Sporthaftpflichtversicherung bis € ..........,--

- Weltweiter Geltungsbereich - je nach Versicherer

- Tätigkeitsschaden inklusive - je nach Versicherer

- Kein Verwandtenausschluss (außer bei gemeinsamen Haushalt) - je nach Versicherer

- Umweltschäden bis € .....,-- (eventuell Selbstbehalt) - je nach Versicherer

- Hundehaftpflicht - je nach Versicherer

- Kinder bis 27 Jahre inklusive (unabhängig von den Einkommensverhältnissen) - je nach Versicherer

 

Sonstiges:

eventuell Tiefkühlbehälter-Inhaltsversicherung

eventuell Reisegepäck

ERSATZLEISTUNGEN:

Hier einige Wertbegriffe zum leichteren Verständnis:

Neuwert:

Als Neuwert ist die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte – der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens – zu verstehen. Eine Entwertung aufgrund des Alters der Sache wird hierbei außer Acht gelassen.

Zeitwert: 

Als Zeitwert bezeichnet man den Wert einer Sache unter Berücksichtigung des Alters und des Erhaltungszustandes zum Zeitpunkt des Schadens.

Die Versicherungssumme ist die vom Versicherungsnehmer gewählte oder vom Versicherer vorgegebene Summe (Pauschal) und sollte der wertmäßigen Summe aller versicherten Gegenstände entsprechen.

Versicherungswert:

Der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert – je nach Vereinbarung der Zeit bzw. Neuwert – aller versicherten Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadensfalles.

Entspricht die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kommt es zur Unterversicherung.

d.h. zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme. (§  56 Vers.VG Unterversicherung)

z. B.:  vereinbarte Versicherungssumme € 25.000,--  und einem Versicherungswert von € 50.000,--

Bei einem Brand entstand ein Schaden in Höhe von € 30.000,-- Die Entschädigungsleistung beträgt

allerdings nur € 15.000,-- !!

Die Berechung erfolgt:                       Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert

Es liegt somit im Interesse des Kunden darauf zu achten, dass keine Unterversicherung vorliegt. Bei Anwendung dementsprechender Tarife (Pauschalsummen oft berechnet nach Wohnnutzfläche) verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung.

Die freie Wahl einer Versicherungssumme, die über dem Gesamtwert des Wohnungsinhaltes liegt, ist sinnlos, da im Schadenfall höchstens der Neuwert der versicherten Sachen ersetzt wird.  (§ 55 Vers.VG. Bereicherungsverbot)

Versicherung auf Erstes Risiko:

Im Schadensfall wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, ohne Einwand der Unterversicherung geleistet. Im Schadenfall wird der tatsächliche Schaden, maximal aber die Versicherungssumme, erstattet.

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