Der vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar!

 Ein Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im Einzelfall ist aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht möglich.

Privatpatient von A-Z?

Der rasante medizinische Fortschritt, technologische Neuentwicklungen und alternative Behandlungsmethoden verbessern die Möglichkeiten der Medizin, gleichgültig ob beim Arzt, Facharzt, im Spital oder beim Zahnarzt.

Aber: Als Privatpatient haben Sie es überall leichter, optimal versorgt zu werden. Sie wählen selbst die Ärzte Ihres Vertrauens. Sie warten nicht ewig auf Operationen oder in Ordinationen und Sie können sich in möglichst privater Atmosphäre erholen. Ganz abgesehen davon, dass Sie in der Erholungsphase nicht eine oder einer von Vielen sind.

 

Sonderklasse Mehrbettzimmer:

Die Versicherung erstreckt sich auf Behandlungen im stationären und tagesklinischen Bereich sowie auf Hausentbindungen.


I. Stationärer Bereich

Der Versicherungsschutz umfaßt Leistungen für medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung im folgenden Umfang:


1. Kostendeckungsgarantie in Österreich

Bei Aufenthalten in der Sonderklasse Mehrbettzimmer (2. Klasse) eines Vertragskrankenhauses werden die Kosten abzüglich der satzungsgemäß zu vergütenden Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung in direkter Verrechnung voll übernommen.


2. Kostendeckungsgarantie in Europa

Bei Aufenthalten in der Sonderklasse Mehrbettzimmer (2. Klasse) eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in einem der auf der "Europaliste" angeführten Staaten werden die Kosten voll übernommen.


3. Kostenersatz in allen anderen Fällen

Bei Aufenthalten in der Sonderklasse Mehrbettzimmer

- in Krankenhäusern, die nicht in der Liste der Vertragskrankenhäuser enthalten sind

- in allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern jener Länder, die nicht in der "Europaliste" enthalten sind

- im europäischen Ausland in privaten Krankenhäusern

- im außereuropäischen Ausland in allen Krankenhäusern

 

Privatarzt:


Ambulanter Bereich  

Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft im folgenden Umfang:

Vergütet werden ..... % der Kosten für:

1. Ambulante Leistungen

- ambulante ärztliche Behandlung (inkl. Komplementärmedizin)

- tagesklinische Behandlungen

- ärztlich verordnete Arzneimittel (inkl. homöopathische Mittel)

- ärztlich verordnete Hilfsmittel (Heilbehelfe), ausgenommen Sehbehelfe

- ärztlich verordnete physiotherapeutische Heilbehandlung (Heilmittel), Ergotherapie und Logopädie insgesamt pro Kalenderjahr bis €  ...................

2. Sehbehelfe

Innerhalb des unter Punkt 1 angeführten Jahreshöchstbetrages werden die Kosten 
für Sehbehelfe (Brillen und Kontaktlinsen) bis € ................ vergütet.

3. Psychotherapie

Innerhalb des unter Punkt 1 angeführten Jahreshöchstbetrages werden die Kosten ärztlich verordneter psychotherapeutischer Heilbehandlungen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten
bis € ................... pro Kalenderjahr vergütet.

Nicht unter Versicherungsschutz stehen sämtliche zahnärztliche Behandlungen einschließlich Kieferregulierungen.

 

Krankenhaus-Tagegeld:

Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung im folgenden Umfang:

Bei Krankenhausaufenthalten wegen Krankheit und Entbindung wird pro Tag ein Krankenhaus-Tagegeld von € .......
geleistet.

Bei Krankenhausaufenthalten wegen Entbindung wird mindestens die .......-fache Tagesleistung bezahlt.

Bei Krankenhausaufenthalten wegen Unfall wird pro Tag ein Krankenhaus-Tagegeld von € ....... geleistet. 

 

Kinder-Begleitkosten:

Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen wegen Krankheit oder Unfall im folgenden Umfang:

I. Leistungen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

1. Begleitperson

a) im Krankenhaus
Bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt werden die nachgewiesenen Kosten einer Begleitperson in allen Krankenhäusern Österreichs und in allen allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern Europas in voller Höhe übernommen.

In allen anderen Krankenhäusern werden die Kosten einer Begleitperson pro Tag bis € ...... vergütet.

b) im Rehabilitationszentrum
Bei einem medizinisch notwendigen Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum werden die nachgewiesenen Kosten einer Begleitperson pro Fall bis € ...... vergütet.

2. Hotelkosten

a) bei einem Krankenhausaufenthalt 
Ist die Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus aus Platzgründen nicht möglich und das Krankenhaus vom Wohnort so weit entfernt, dass eine tägliche An- und Heimreise nicht zugemutet werden kann, werden die nachgewiesenen Kosten der Unterbringung in einer Pension/einem Hotel pro Tag bis € ...... vergütet.

b) bei einem Rehabilitationsaufenthalt
Ist die Mitaufnahme einer Begleitperson ins Rehabilitationszentrum aus Platzgründen nicht möglich und das Rehabilitationszentrum vom Wohnort so weit entfernt, dass eine tägliche An- und Heimreise nicht zugemutet werden kann, werden die nachgewiesenen Kosten der Unterbringung in einer Pension/einem Hotel pro Fall bis € ...... vergütet.


3. Selbstbehalt / Kostenbeitrag bei einem Krankenhausaufenthalt

a) Selbstbehalt
Bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt wird der von der gesetzlichen Sozialversicherung allenfalls vorgeschriebene 10%ige Anteil für die Anstaltspflege ersetzt.

b) Kostenbeitrag
Bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt wird der vom Spitalsträger allenfalls vorgeschriebene Kostenbeitrag ersetzt.


4. Impfungen

Vergütet werden die Kosten (Serum, Arzthonorar) für die FSME- und die Tetanus/Diphterie-Impfung.

 

Zahnarzt:

Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für zahnärztliche Behandlungen.

1. Vergütet werden pro Kalenderjahr .... % der Kosten für

- konservierende Zahnbehandlung

- Zahnröntgen

- Zahnextraktion

- prothetische Versorgung (z.B. Kronen, Brücken)

- kieferchirurgische Behandlungen

- Zahnimplantologie

- Parodontose

- Kieferregulierung

insgesamt bis € ...... davon für Kieferregulierungen bis € ......

2. Zusätzlich werden 80 % der Kosten für 

prophylaktische Maßnahmen die der Zahnerhaltung oder der Zahnpflege dienen, wie z.B. Mundhygiene, Zahnsteinentfernung, Fluoridierung und Fissurenversiegelung und Kontrolluntersuchungen

insgesamt bis € ...... pro Kalenderjahr vergütet.

 

Reise - Erweiterungsmöglichkeiten

Ergänzungstarif für weltweite Kostendeckung und Versicherungsschutz für Reisen

Die Versicherung erstreckt sich auf stationäre und ambulante Behandlungen im Ausland, Krankenrücktransporte und Überführung Verstorbener nach Österreich und ersetzt Bergungs- und Transportkosten im In- und Ausland.

Für die Punkte II. bis VI gilt im Ausland der Versicherungsschutz für die ersten .... Wochen jeder Auslandsreise.


I. Weltweite Kostendeckungsgarantie für geplante stationäre Behandlungen

Besteht die Notwendigkeit einer stationären Behandlung, die aufgrund des medizinischen Standards in Österreich nicht möglich ist, werden in Verbindung mit den Leistungen des Grundtarifs weltweit die vollen Kosten einschließlich der Aufwendungen für die Hin- und Rückreise übernommen. Voraussetzung ist, dass die Abwicklung des Versicherungsfalles durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt.


II. Weltweiter Versicherungsschutz für Auslandsreisen

1. Vergütet werden die außerhalb Österreichs (weltweit) erwachsenden Kosten

a) einer unaufschiebbaren medizinisch notwendigen Heilbehandlung einschließlich ärztlich verordneter Arzneimittel
b) eines medizinisch notwendigen Transportes ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus bis€ ..................
Bei ambulanten Heilbehandlungen einschließlich Arzneimittel wird 

pro Auslandsaufenthalt eine Selbstbeteiligung von € ............. in Abzug gebracht.

Die Selbstbeteiligung wird stets von der Versicherungsleistung abgezogen, also auch im Falle der Leistungspflicht einer gesetzlichen Sozialversicherung oder einer weiteren Privatversicherung.



III. Bergungskosten

Die Kosten einer Bergung werden

innerhalb Österreichs bis € ........
außerhalb Österreichs bis € ........ pro Fall vergütet.


IV. Transportkosten in Österreich

Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für Transporte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung in Österreich mit einem nach medizinischen Kriterien angemessenen Transportmittel (Krankenwagen, Bahn, Taxi oder Hubschrauber) im folgenden Umfang:

Vergütet werden die vollen Kosten
a) eines Krankentransportes in eine Krankenanstalt oder an den ständigen Wohnsitz
b) eines Verlegungstransportes
c) der Mitbeförderung einer dem Transportierten nahestehenden Person.

Der Transport muss meistens von der Versicherungsgesellschaft organisiert werden, ansonsten werden maximal € ......
vergütet.



V. Krankenrücktransport nach Österreich

Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für Krankenrücktransporte wegen Krankheit oder Unfall im folgenden
Umfang:

Vergütet werden die vollen Kosten
a) eines medizinisch begründeten Krankentransportes aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz
b) der Mitbeförderung einer dem Transportierten nahestehenden Person.

Der Transport muss meistens von der Versicherungsgesellschaft organisiert werden, ansonsten werden maximal € ......
vergütet.



VI. Überführung eines Verstorbenen

Vergütet werden die vollen Kosten der standardmäßigen Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland an den österreichischen Heimatort.
Der Transport muss meistens von der Versicherungsgesellschaft organisiert werden, ansonsten werden maximal € ......
vergütet.

Vital Angebote bei einigen Versicherungsgesellschaften

Der Versicherungsschutz erstreckt sich wahlweise auf persönliche Fitness-Betreuung durch hiefür ausgebildete Spezialisten auf Vorsorgeuntersuchungen, auf Aufenthalte in Vital-Hotels, sowie auf Leistungen im Bereich der medizinischen Assistanc.


I. Fitness-Betreuung

Bei Inanspruchnahme der Fitness Betreuung werden die vollen Kosten für die Analyse der persönlichen Fitness-Situation (einschließlich einer sportmedizinischen Untersuchung) sowie für die aktive Betreuung bei Ausübung des vereinbarten Fitness-Programmes in direkter Verrechnung vergütet.


II. Vorsorgeuntersuchung

Bei Inanspruchnahme einer Vertragseinrichtung der Versicherungsgesellschaft werden die vollen Kosten einer Vorsorgeuntersuchung in direkter Verrechnung vergütet. Die Vorsorgeuntersuchung beinhaltet neben einer ausführlichen Besprechung und Beratung beispielsweise folgende Leistungen:

· Labor- inklusive diverser Spezialuntersuchungen
· Herz-Lungenröntgen
· EKG
· Echokardiographie inklusive weiterer Ultraschalluntersuchungen
· Ergometrie

Die Vorsorgeuntersuchung steht meistens einmal pro zwei Kalenderjahre zur Verfügung.



III. Vital-Hotels

Bei Aufenthalt in einem Vital-Partnerhotel werden im Rahmen des jeweils vereinbarten Umfanges (siehe Listen bei den Versicherungsanstalten) die vollen Kosten der Unterbringung sowie der Zusatzleistungen in direkter Verrechnung vergütet.

Das Vital-Hotel kann meistens einmal pro zwei Kalenderjahre in Anspruch genommen werden.

Die Leistungen nach Punkt I. bis III. stehen wahlweise zur Verfügung. Wird eine Leistung nach Punkt II. oder III. erbracht, besteht der nächste Leistungsanspruch nach Punkt I. bis III. ab Beginn des 2. Kalenderjahres nach dem Jahr der Erbringung. Ein Ansparen von Leistungen ist nicht möglich.

IV. Medizinische Assistance

Die Leistungen umfassen medizinische Informationen, medizinische Beratung sowie allgemeine Serviceleistungen im Zusammenhang mit Gesundheit.

Darunter fallen sehr oft beispielsweise folgende Bereiche:

- Fragen zu diagnostizierten Krankheiten
- Fragen zu Diagnoseverfahren
- Fragen zu Suchterkrankungen
- Fragen zu Therapiealternativen
- Fragen zu Medikamenten
- Weitergabe von Adressen geeigneter medizinischer Einrichtungen
- Nennung von Hilfsdiensten im Pflegefall
- Reisemedizin
- Vorsorgemaßnahmen
- gesunde Ernährung
- gesunde Lebensführung
- Naturheilverfahren
- jahreszeitlich bedingte Gesundheitsthemen
- aktuelle Gesundheitsthemen
- chronische Volkskrankheiten
- Fragen zu Symptomen
- Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
- Fragen zu Psychotherapie
- Nennung von Adressen von Selbsthilfegruppen

Die Erstellung von Diagnosen oder Therapieplänen fällt meistens nicht unter Versicherungsschutz !

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