Der vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar!

 Ein Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im Einzelfall ist aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht möglich.

 

Wohlstand auch in der Pension ?!?

Ein Dauerthema in der öffentlichen Diskussion, in der Politik und schon längst in den meisten privaten Haushalten.

Wie hoch werden unsere künftigen Alterspensionen sein. Keine Frage, eine Grundversorgung ist auf jeden Fall gegeben.

Aber: Sie haben sich einen gewissen Lebensstandard erarbeitet und wollen sicher in der Pension nicht darauf verzichten.

Ihnen ist klar: Für die Butter aufs Brot müssen Sie selbst sorgen. Rechtzeitig für die Zukunft planen und Ihre Privatpension gestalten.

 

Wie die Privatpension funktioniert:

Ihre staatliche Pension ist von Ihrem Einkommen, Ihren Beitragsjahren und allfälligen Ersatzzeiten (Schul-, Studien-, Kindererziehungszeiten ....) abhängig. Wir können Ihnen berechnen, wie viel gesetzliche Pension Sie in etwa einmal bekommen werden.

Sie werden sehen : Es klafft eine große Lücke zwischen Aktiv- und Pensionseinkommen.

Hier sollte Ihre Pensionsvorsorge ansetzen.

- Monat für Monat Ihre Privatpension lebenslang : Sie machen sich unabhängig von der staatlichen Pension und können sich so Ihren gewohnten Lebensstandard halten

- genug Geld für einen aktiven 3. Lebensabschnitt : Sie können sich leisten, was Sie sich für Ihre Pension vorgenommen haben

- hervorragende Rendite ohne großes Risiko : hervorragende Geldanlage mit der größtmöglichen Sicherheit für Ihre Pensionsvorsorge durch Unternehmen von europäischer Dimension

- "Geld zurück" Garantie : im Falle Ihres Ablebens während der Ansparphase erhalten die von Ihnen bestimmten Personen auf jeden Fall mehr Geld zurück als Sie bis dahin einbezahlt haben

- Auszahlungsgarantie : Sollte Ihr angespartes Kapital zum Zeitpunkt Ihres Ablebens durch die erhaltenen Pensionszahlungen noch nicht aufgebraucht sein, erhalten je nach Vereinbarung Ihre Erben die Differenz sofort oder die vereinbarte monatliche Pensionszahlung (bis zur dem von Ihnen vereinbarten Zeitpunkt) weiter

- zusätzlicher Ablebensschutz möglich : günstige Absicherung für Ihre Familie während der Ansparzeit

- mögliche Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit : sollten Sie berufsunfähig werden, zahlt die Gesellschaft Ihre Prämien weiter

- Wertsicherung : durch den Einschluss einer automatischen Anpassung an der Verbraucherpreisindex, oder aber auch höher, hält Ihre Zusatzpension mit Ihrem Lebensstandard jederzeit Schritt

- Steuervorteil : Sie haben bei einem Bruttoeinkommen bis zu € 50.870,98 einen Steuervorteil im Rahmen der Sonderausgaben falls Sie dies wünschen

 

Produkte zur Pensionsvorsorge entweder gegen laufende Prämienzahlung oder mittels Einmalzahlung:

1. klassische Er-Ablebensversicherung mit Rentenwahlrecht

- bei Erleben am Ende der Versicherungsdauer gelangt die vereinbarte Erlebensversicherungssumme inkl. Gewinnbeteiligung zur Auszahlung oder gelangt ab dem festgesetzten Termin eine lebenslänglich bis zum Ableben des Versicherten vorschüssig zahlbare Pension zur Auszahlung. Die Pension setzt sich aus Grundpension und Gewinnpension zusammen. Für den Fall des vorzeitigen Ablebens während der Pensionszahlung kann eine Garantiezeit vereinbart werden. Dies bedeutet, dass die bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ende dieser Garantiezeit die Pension in gleicher Höhe weiterbeziehen. Statt einer garantierten Pensionszahlungsdauer kann auch die Rückgewähr des nichtverbrauchten Pensionsbarwertes gewählt werden.

 
- bei Ableben der versicherten Person während der Vertragsdauer wird die Ablebensversicherungssumme sofort fällig; zusätzlich gelangt das verzinslich angesammelte Gewinnkapital zur Auszahlung. Ablebensleistung kann auch oft abweichend gewählt werden: von mind..... % bis max. .... % der Erlebenssumme.

 

2. Rentenversicherung

Dieses renditeorientierte Produkt ist sehr oft mit einem niedrigerem Rechnungszins, dafür aber mit einer höheren und dadurch risikoreicheren Veranlagung ausgestattet. Während bei herkömmlichen Lebensversicherungen ca. 90 % der Sparprämie in festverzinslichen Wertpapieren und rund 10 % in Aktien und sonstigen Veranlagungen veranlagt werden, wird bei diesen Produkten sehr oft ca. 70 % der Sparprämie in festverzinslichen Papieren und bis zu 30 % in Aktien veranlagt. 

· Im Erlebensfall gelangt ab dem festgesetzten Termin eine lebenslänglich bis zum Ableben des Versicherten vorschüssig zahlbare Pension zur Auszahlung. Die Pension setzt sich aus Grundpension und Gewinnpension zusammen. Für den Fall des vorzeitigen Ablebens während der Pensionszahlung kann eine Garantiezeit vereinbart werden. Dies bedeutet, dass die bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ende dieser Garantiezeit die Pension in gleicher Höhe weiterbeziehen. Statt einer garantierten Pensionszahlungsdauer kann auch die Rückgewähr des nichtverbrauchten Pensionsbarwertes (Garantiejahre 99) gewählt werden. Kapitalablöse: Wünscht der Kunde eine Kapitalzahlung anstelle der Alterspension, muss dies vor Beginn der Pensionszahlung beantragt werden.

· Im Ablebensfall der versicherten Person während der Vertragsdauer gelangt meistens die  Kapitalablöse, dividiert durch die vereinbarte Prämienzahlungsdauer und multipliziert mit der Bestandsdauer (aufgerundet auf ganze Jahre), plus das verzinslich angesammelte Gewinnkapital zur Auszahlung.

 

3. fondsgebundene Lebensversicherung entweder als Er-Ablebensvariante oder Rentenversicherung

Der grundlegende Unterschied der Fondsgebundenen Lebensversicherung zur konventionellen Lebensversicherung ist die Art, wie das Sparkapital angelegt wird. Hat der Kunde bei letzterer keinen Einfluss auf die Auswahl des Deckungsstockes (es wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Veranlagung vom Versicherungsunternehmen vorgenommen), entscheidet bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung der Kunde selbst, nach welchen Kriterien sein Geld in den verschiedenen Portefeuilles angelegt wird.

Durch die unmittelbare Anlage der Mittel im vom Kunden gewünschten Fondsmix des jeweiligen Portefeuilles nimmt der Sparbeitrag direkt an der Fondsentwicklung teil. Der Kunde hat damit die Chance auf überdurchschnittliche Renditen, trägt aber auch das Anlagerisiko selbst. Durch den eingebundenen Ablebensschutz wird die Methode des Fondssparens noch optimiert, da die Ausschüttungen der Fonds am gleichen Tag steuerfrei wiederveranlagt werden. Dies betrifft die 

• KESt I, KESt II 
• Einkommensteuer
• Spekulationssteuer
• Besteuerung der Substanzgewinne (Kursgewinn-KESt) sowohl bei inländischen als auch ausländischen Aktienfonds.

Dadurch ergibt sich für den Anleger eine optimale Nutzung des Zinseszinseffektes.
 

Der Kunde kann seine Veranlagungsstrategie selbst bestimmen. Mit der Wahl eines Portefeuilles gibt der Anleger der Vermögensverwaltung vor, wie viel Prozent in den internationalen Anleihen- und Aktienmärkten investiert werden darf. Die Vermögensverwaltung wählt in Zusammenarbeit mit dem Fondmanager jene Investmentfonds der renommiertesten Kapitalanlagegesellschaften aus, welche die Anlageentscheidung widerspiegeln. Sollten sich auf jenen Märkten, in welchen die Fonds der jeweiligen Portefeuilles investiert sind, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern, kann der Anlageausschuss je nachdem die Fondsposition verringern oder aufstocken. Der Kunde verfügt über eine reine Vermögensverwaltung und ist auch bei langen Laufzeiten flexibel investiert.

Im Gegensatz dazu bieten Versicherungsgesellschaften auch die NICHT GEMANAGTE FONDSPOLIZZE an: Bei dieser Art der Veranlagung muss sich der Anleger für einen oder mehrere Wertpapierfonds entscheiden und ist dann für die gesamte Dauer seiner Veranlagung in den gleichen Märkten investiert. Ein Wechsel verursacht relativ hohe Kosten, und die Entscheidung des Umschichtens liegt beim Kunden. KEINE VERMÖGENSVERWALTUNG!

Besteuerung der Fondspolizze:

Bei der Fondspolizze werden die Erträge laufend gutgeschrieben und sofort wieder veranlagt, ohne dass hierfür Steuern anfallen. Dies betrifft die 

- KESt I, KESt II, 

-Einkommensteuer (Die Leistungen aus der Fondsgebundenen Lebensversicherung unterliegen generell nicht der Einkommensteuer, es sei denn, dass die Versicherungsdauer weniger als 10 Jahre beträgt und der Vertrag nicht gegen laufende Beitragszahlung -  Eine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Beitragszahlung ist gegeben, wenn
die Beitragszahlungsdauer mindestens 10 Jahre oder mehr beträgt. Die Wahl der Laufzeit hat in diesem Fall steuerlich keine Auswirkungen ODER die Beitragszahlungsdauer weniger als 10 Jahre und die Laufzeit identisch der Beitragszahlungsdauer ist - abgeschlossen wurde (Einmalerläge, Dreimalerlägen,..). In diesem Fall unterliegen die Unterschiedsbeträge zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Versicherungsleistung dann der Einkommensteuer, wenn der Vertrag vor Ablauf von 10 Jahren nach Vertragsschluss rückgekauft oder durch Erleben fällig wird.)

- Spekulationssteuer

- Besteuerung der Substanzgewinne (Kursgewinn KESt) sowohl bei inländischen als auch ausländischen Fonds

Aufgrund dieser Steuerfreiheit nutzt der Anleger den Zinseszinseffekt optimal und sichert sich damit bereits seine finanzielle Zukunft. Diese Steuerfreiheit bedeutet einen großen Vorteil gegenüber anderen Veranlagungsformen!

Auszug Versicherungssteuergesetz § 6 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 1a VersStG:


Die Beiträge der Fondsgebundenen Lebensversicherungen unterliegen einer 4%-igen Versicherungsteuer. 
Ist keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Beitragszahlung, die Vertragsdauer auf weniger als 10 Jahre und keine lebenslängliche Pensionszahlung im Erlebensfall vereinbart, beträgt die Versicherungssteuer 11% des Beitrages.
Gleiches gilt auch für bestehende Verträge, wenn die Beitragssumme auf mehr als das Doppelte der ursprünglichen Summe erhöht wird.

Außerdem gilt für Vertragsabschlüsse ab dem 1.11.1996, die bei Abschluss einer 4%-igen Versicherungssteuer unterliegen sind, eine zusätzliche Steuer von 7% des bezahlten Beitrages wenn

- bei Verträgen die Laufzeit auf weniger als 10 Jahre geändert wird und gleichzeitig keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Beitragszahlung** vereinbart ist;
- Verträge mit Einmalbeitrag vor Ablauf von 10 Jahren rückgekauft werden.

Wichtig bei Beitragsfreistellungen :

Auch vorübergehende Beitragsfreistellungen, die bewirken, dass der Beitrag nicht einmal jährlich zu zahlen ist, führen demnach dazu, dass KEINE laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Beitragszahlung gegeben ist. Im Falle der Verwirklichung eines Nachversteuerungsbestandes führt dies somit zu einer Nachversteuerung, auch wenn die Beitragsfreistellungen von vornherein nicht vereinbart sind.

 

4. staatlich geförderte Pensionsvorsorge

Wer schon jetzt vorsorgt, geht in die richtige Richtung. Denn der privaten Pensions- und Zukunftsvorsorge kommt heute in der Krise des staatlichen Pensionssystems eine immer größere Bedeutung zu. Steigende Lebenserwartung, eine abnehmende Zahl an Beitragszahlern für das Pensionssystem, immer jüngere – das heißt dynamischere – „Alte" und die sinkende Kaufkraft durch Inflation machen eine weitere, gezielte Vorsorge unentbehrlich. Damit man sich auch in Zukunft noch seinen Lebensstandard sorgenfrei leisten kann. 

Aus diesem Grund wurde noch Ende 2002 ein neues Gesetz erlassen, das ein alternatives Modell der privaten Pensionsvorsorge regelt und eine staatliche Förderung vorsieht.

Verbunden damit sind folgende gesetzliche Vorgaben:

a. staatliche Prämie:

Diese setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 5,5% + der staatl. Bausparprämie, die jährlich angepasst wird. Somit beträgt die staatliche Förderung in Summe mindestens 8,5%, maximal 13.5% p.a.
Für 2003 beträgt die staatliche Förderung 9,5%.
Die Anforderung der Förderung übernehmen wir für den Anleger, diese Förderung wird dem Depot des Anlegers gutgeschrieben.

b. Flexible Einzahlung:

Die maximale Beitragshöhe beträgt im Jahr 2003 € 1.851,- und
richtet sich in den Folgejahren an der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (1,53% des 36-fachen der Höchstbeitragsgrundlagen nach ASVG) und wird daher jährlich angepasst.

c. Veranlagungsvorschrift

Die Veranlagung erfolgt zu 40% in heimischen Unternehmen,
die restlichen 60% in internationalen Anleihen

d. Garantierte Steuerbefreiung

Keine Versicherungssteuer
keine Kapital- Einkommen- und Spekulationsteuer
keine Einkommensteuer bei widmungsgemäßer Verwendung auf die Rentenzahlung


e. Mindestveranlagungsdauer

Ein Zugriff auf das Kapital ist vor Ablauf von 10 Jahren durch den Gesetzgeber ausgeschlossen.
Die Auszahlung in Form von Rente ist ab dem 40. Lebensjahr möglich.

f. Kapitalgarantie

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dem Anleger nach Ablauf von 10 Jahren bei widmungsgemäßer Verwendung (d.h. zum Auszahlungszeitpunkt als lebenslange Pension) das angesparte Kapital und die erstatteten Prämien zu garantieren sind.

Wer kann die Förderung nutzen:

Diese Vorsorge kann jeder abschließen, der im Inland seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat und daher unbeschränkt steuerpflichtig ist. Maximales Eintrittsalter ist das 62. Lebensjahr. Unabhängig vom Eintrittsalter ist immer die gesetzliche Mindestbindedauer von 10 Jahren einzuhalten! 

Wichtig: Die Vorsorge kann auch bereits für Kinder genützt werden! Und für jede Einzahlung erhalten natürlich auch Kinder die staatliche Förderung.

 

Ablebensfall:

a. Ablebensfall in der Ansparphase und bei Reinvestition (=Kapital ist im Portefeuille investiert)

Das Bezugsrecht kann jederzeit änderbar, beliebig gewählt werdenErben können wählen zwischenEintritt in den Vertrag, der weiter bespart oder beitragsfrei geführt werden kannODERKapitalauszahlung: in diesem Fall gilt jedoch auch für den Erben die Nachversteuerung, aber nicht die Mindestbindefrist von 10 Jahren ab Vertragsbeginn.

b. Ablebensfall in der Aufschubphase (nach Übertragung in Rentetarif)

Das Bezugsrecht muss bei Übertragung in den Rententarif bekannt gegeben werden. Als bezugsberechtigte Personen können Witwe(r), Lebensgefährte/-in, Waisen bis 27. LJ eingesetzt werden. Änderungen des Bezugsrechtes sind jederzeit möglich. Erben können wählen zwischen der Kapitalablöse (Deckungsrückstellung zuzügl. Gewinnbeteiligung), die aber nur unterhalb der Bagatellegrenze von dzt. € 9.300.—möglich ist oder einer Hinterbliebenenrente, die aufgrund der vorhandenen Deckungsrückstellung zuzügl. Gewinnbeteiligung ermittelt wird

c. Regelungen nach Beginn der Rentenzahlung

Bezugsrecht: Es muss jetzt angegeben werden, ob eine Hinterbliebenenrente gewünscht wird. Wenn ja, dann muss die Höhe der gewünschten Hinterbliebenenrente angegeben werden (Prozentsatz des Übergangs, zwischen 50% - 100%). Wenn die Hinterbliebenenrente gewählt wird, so wird die Höhe der Rentenzahlung für den Versicherungsnehmer aufgrund dieser Zusatzvereinbarung neu ermittelt. Bezugsberechtigte müssen vor Beginn der Rentenzahlung definitiv angegeben werden. Änderungen des Bezugsrechtes sind NICHT mehr möglich.

Hinterbliebenenrente: Bei Ableben des Versicherungsnehmers erhalten die Bezugsberechtigten eine Hinterbliebenenrente in der vereinbarten Höhe (Vereinbarung wurde ja vor Rentenzahlungsbeginn festgelegt) - KEINE Kapitalablöse möglich

Anfang