Der vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar!

 Ein Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im Einzelfall ist aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht möglich.

Jeder, der im Recht ist, soll auch zu seinem Recht kommen! Das kann aber, wenn man auf eigenes Risiko ein Gerichtsverfahren anstrebt, sehr teuer kommen. Gerichtskosten und Anwaltskosten können ein kleines Vermögen verschlingen. Wobei noch nicht gewährleistet ist, dass man den Prozess auch gewinnt.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.

Die Rechtsschutzversicherung kann zwar nicht verhindern, dass man in einen Rechtsstreit verwickelt wird, sie kann aber helfen, mit den besten Anwälten dafür zu sorgen, dass man zu seinem Recht kommt und dadurch viel Geld spart.

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt Kosten in allen Instanzen für:

§         Rechtsanwalt oder Notar

§         Gericht, Zeugengebühren, vom Gericht bestellte Sachverständige

§         auch die Prozesskosten Ihres Gegners, sofern der Versicherungsnehmer dafür aufkommen muss

den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland - etwa nach einem Verkehrsunfall -, damit der Versicherungsnehmer vor einer drohenden Inhaftierung bewahrt bleibt.

Die RS-Versicherung wird in praktisch allen Lebensbereichen benötigt, gewünscht und auch angeboten, nämlich in den Bereichen

§         Kraftfahrzeug-Bereich

§         privaten Bereich

§         beruflichen Bereich

§         betrieblichen Bereich

 

Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung:

a) Schadenersatz-Rechtsschutz: Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges

b) Straf-Rechtsschutz:  für die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt in einem gerichtlichen oder Verwaltungsstrafverfahren (ab der lt. Bedingungen festgesetzten Strafhöhe - Bagatellgrenze) wegen fahrlässiger Delikte.

c) Führerschein-Rechtsschutz: für die Vertretung in Verfahren wegen Entziehung oder Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften

d) Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz: für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, die das versicherte Fahrzeug betreffend.

Lenker-Rechtsschutz:

umfasst die Sparten Schadenersatz-, Straf-, und Führerschein-Rechtsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ein fremdes Fahrzeug lenkt (Gilt nicht hinsichtlich Fahrzeugschaden!!)

Schadenersatz- und Strafrechtsschutz:

für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die nicht ausschließlich auf der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen beruhen, sowie für die Verteidigung im Strafverfahren wegen fahrlässiger Delikte

Arbeitsgericht-Rechtsschutz

für die Wahrung rechtlicher Interessen aus Arbeits- und Lehrverhältnissen in Verfahren vor österreichischen Gerichten als Arbeitsgerichte

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

für gerichtliche Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen sowie in sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

Beratungs-Rechtsschutz

umfasst Kosten für die mündliche Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

für die Wahrung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

für die Wahrung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen als Eigentümer/Mieter

Erb- und Familienrechtsschutz

für die Wahrung rechtlicher Interessen aus dem Erb- und Familienrecht, Vormundschafts- und Sachwalterrechtes

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