Der vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar! Ein Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im Einzelfall ist aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht möglich. Jeder,
der im Recht ist, soll auch zu seinem Recht kommen! Das
kann aber, wenn man auf eigenes Risiko ein
Gerichtsverfahren anstrebt, sehr teuer kommen.
Gerichtskosten und Anwaltskosten können ein kleines
Vermögen verschlingen. Wobei noch nicht gewährleistet
ist, dass man den Prozess auch gewinnt. Recht
haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Die
Rechtsschutzversicherung kann zwar nicht verhindern, dass
man in einen Rechtsstreit verwickelt wird, sie kann aber
helfen, mit den besten Anwälten dafür zu sorgen, dass
man zu seinem Recht kommt und dadurch viel Geld spart. Die
Rechtsschutzversicherung bezahlt Kosten
in allen Instanzen für: §
Rechtsanwalt
oder Notar §
Gericht,
Zeugengebühren,
vom Gericht bestellte Sachverständige
§
auch
die Prozesskosten
Ihres Gegners, sofern der Versicherungsnehmer dafür aufkommen muss den
Vorschuss einer Strafkaution im Ausland - etwa nach einem Verkehrsunfall -,
damit der Versicherungsnehmer vor einer drohenden Inhaftierung bewahrt
bleibt. Die
RS-Versicherung wird in praktisch allen Lebensbereichen
benötigt, gewünscht und auch angeboten, nämlich in
den Bereichen §
Kraftfahrzeug-Bereich §
privaten
Bereich §
beruflichen
Bereich §
betrieblichen
Bereich
Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung: a)
Schadenersatz-Rechtsschutz:
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung
von Schadenersatzansprüchen aus der Verwendung des
versicherten Fahrzeuges b)
Straf-Rechtsschutz:
für die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt in einem gerichtlichen
oder Verwaltungsstrafverfahren (ab der lt. Bedingungen
festgesetzten Strafhöhe - Bagatellgrenze) wegen fahrlässiger
Delikte. c)
Führerschein-Rechtsschutz:
für die Vertretung in Verfahren wegen Entziehung oder Androhung der
Entziehung der Lenkerberechtigung
wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften d) Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz: für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen, die das versicherte Fahrzeug betreffend. Lenker-Rechtsschutz: umfasst
die Sparten Schadenersatz-, Straf-, und Führerschein-Rechtsschutz, wenn der Versicherungsnehmer
ein fremdes Fahrzeug lenkt (Gilt nicht hinsichtlich
Fahrzeugschaden!!) Schadenersatz- und Strafrechtsschutz: für
die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die nicht ausschließlich
auf der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen
beruhen, sowie für die Verteidigung
im Strafverfahren wegen fahrlässiger Delikte Arbeitsgericht-Rechtsschutz für
die Wahrung rechtlicher Interessen aus Arbeits- und Lehrverhältnissen
in Verfahren vor österreichischen Gerichten als Arbeitsgerichte Sozialversicherungs-Rechtsschutz für
gerichtliche Verfahren wegen Streitigkeiten
mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen
sowie in sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren Beratungs-Rechtsschutz umfasst
Kosten für die mündliche Rechtsauskunft durch einen vom
Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für
die Wahrung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über
bewegliche Sachen Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für
die Wahrung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen, Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen als Eigentümer/Mieter Erb-
und Familienrechtsschutz für
die Wahrung rechtlicher Interessen aus dem Erb-
und Familienrecht, Vormundschafts- und Sachwalterrechtes |