
Der
vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar!
Ein
Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im
Einzelfall ist
aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen
Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht
möglich.
Privatpatient
von A-Z?
Der
rasante medizinische Fortschritt, technologische
Neuentwicklungen und alternative Behandlungsmethoden
verbessern die Möglichkeiten der Medizin, gleichgültig
ob beim Arzt, Facharzt, im Spital oder beim Zahnarzt.
Aber:
Als Privatpatient haben Sie es überall leichter,
optimal versorgt zu werden. Sie wählen selbst die
Ärzte Ihres Vertrauens. Sie warten nicht ewig auf
Operationen oder in Ordinationen und Sie können sich in
möglichst privater Atmosphäre erholen. Ganz abgesehen
davon, dass Sie in der Erholungsphase nicht eine oder
einer von Vielen sind.
Sonderklasse
Mehrbettzimmer:
Die Versicherung erstreckt sich auf Behandlungen im stationären und tagesklinischen Bereich sowie auf Hausentbindungen.
I. Stationärer Bereich
Der Versicherungsschutz umfaßt Leistungen für medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung im folgenden Umfang:
1. Kostendeckungsgarantie in Österreich
Bei Aufenthalten in der Sonderklasse Mehrbettzimmer (2. Klasse) eines Vertragskrankenhauses werden die Kosten abzüglich der satzungsgemäß zu vergütenden Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung in direkter Verrechnung voll übernommen.
2. Kostendeckungsgarantie in Europa
Bei Aufenthalten in der Sonderklasse Mehrbettzimmer (2. Klasse) eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in einem der auf der "Europaliste" angeführten Staaten werden die Kosten voll übernommen.
3. Kostenersatz in allen anderen Fällen
Bei Aufenthalten in der Sonderklasse Mehrbettzimmer
- in Krankenhäusern, die nicht in der Liste der Vertragskrankenhäuser enthalten sind
- in allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern jener Länder, die nicht in der "Europaliste" enthalten sind
- im europäischen Ausland in privaten Krankenhäusern
- im außereuropäischen Ausland in allen Krankenhäusern
Privatarzt:
Ambulanter Bereich
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft im folgenden Umfang:
Vergütet werden ..... % der Kosten für:
1. Ambulante Leistungen
- ambulante ärztliche Behandlung (inkl. Komplementärmedizin)
- tagesklinische Behandlungen
- ärztlich verordnete Arzneimittel (inkl. homöopathische Mittel)
- ärztlich verordnete Hilfsmittel (Heilbehelfe), ausgenommen Sehbehelfe
- ärztlich verordnete physiotherapeutische Heilbehandlung (Heilmittel), Ergotherapie und Logopädie
insgesamt pro Kalenderjahr bis €
...................
2. Sehbehelfe
Innerhalb des unter Punkt 1 angeführten Jahreshöchstbetrages werden die Kosten
für Sehbehelfe (Brillen und Kontaktlinsen) bis €
................ vergütet.
3. Psychotherapie
Innerhalb des unter Punkt 1 angeführten Jahreshöchstbetrages werden die Kosten ärztlich verordneter psychotherapeutischer Heilbehandlungen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten
bis € ................... pro Kalenderjahr vergütet.
Nicht unter Versicherungsschutz stehen sämtliche zahnärztliche Behandlungen einschließlich Kieferregulierungen.
Krankenhaus-Tagegeld:
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung im folgenden Umfang:
Bei Krankenhausaufenthalten wegen Krankheit und Entbindung wird pro Tag
ein Krankenhaus-Tagegeld von € .......
geleistet.
Bei Krankenhausaufenthalten wegen Entbindung wird mindestens die
.......-fache Tagesleistung bezahlt.
Bei Krankenhausaufenthalten wegen Unfall wird pro Tag ein Krankenhaus-Tagegeld von
€ ....... geleistet.
Kinder-Begleitkosten:
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen wegen Krankheit oder Unfall im folgenden Umfang:
I. Leistungen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
1. Begleitperson
a) im Krankenhaus
Bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt werden die nachgewiesenen Kosten einer Begleitperson in allen Krankenhäusern Österreichs und in allen allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern Europas in voller Höhe übernommen.
In allen anderen Krankenhäusern werden die Kosten einer Begleitperson pro Tag bis
€ ...... vergütet.
b) im Rehabilitationszentrum
Bei einem medizinisch notwendigen Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum werden die nachgewiesenen Kosten einer Begleitperson
pro Fall bis € ...... vergütet.
2. Hotelkosten
a) bei einem Krankenhausaufenthalt
Ist die Mitaufnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus aus Platzgründen nicht möglich und das Krankenhaus vom Wohnort so weit entfernt, dass eine tägliche An- und Heimreise nicht zugemutet werden kann, werden die nachgewiesenen Kosten der Unterbringung in einer Pension/einem Hotel
pro Tag bis € ...... vergütet.
b) bei einem Rehabilitationsaufenthalt
Ist die Mitaufnahme einer Begleitperson ins Rehabilitationszentrum aus Platzgründen nicht möglich und das Rehabilitationszentrum vom Wohnort so weit entfernt, dass eine tägliche An- und Heimreise nicht zugemutet werden kann, werden die nachgewiesenen Kosten der Unterbringung in einer Pension/einem Hotel
pro Fall bis € ...... vergütet.
3. Selbstbehalt / Kostenbeitrag bei einem Krankenhausaufenthalt
a) Selbstbehalt
Bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt wird der von der gesetzlichen Sozialversicherung allenfalls vorgeschriebene 10%ige Anteil für die Anstaltspflege ersetzt.
b) Kostenbeitrag
Bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt wird der vom Spitalsträger allenfalls vorgeschriebene Kostenbeitrag ersetzt.
4. Impfungen
Vergütet werden die Kosten (Serum, Arzthonorar) für die FSME- und die
Tetanus/Diphterie-Impfung.
Zahnarzt:
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für zahnärztliche Behandlungen.
1. Vergütet werden pro Kalenderjahr
.... % der Kosten für
- konservierende Zahnbehandlung
- Zahnröntgen
- Zahnextraktion
- prothetische Versorgung (z.B. Kronen, Brücken)
- kieferchirurgische Behandlungen
- Zahnimplantologie
- Parodontose
- Kieferregulierung
insgesamt bis € ...... davon für Kieferregulierungen bis
€ ......
2. Zusätzlich werden 80 % der Kosten für
prophylaktische Maßnahmen die der Zahnerhaltung oder der Zahnpflege dienen, wie z.B. Mundhygiene, Zahnsteinentfernung, Fluoridierung und Fissurenversiegelung und Kontrolluntersuchungen
insgesamt bis € ...... pro Kalenderjahr vergütet.
Reise
- Erweiterungsmöglichkeiten
Ergänzungstarif für weltweite
Kostendeckung und Versicherungsschutz für Reisen
Die Versicherung erstreckt sich auf stationäre und ambulante Behandlungen im Ausland, Krankenrücktransporte und Überführung Verstorbener nach Österreich und ersetzt Bergungs- und Transportkosten im In- und Ausland.
Für die Punkte II. bis VI gilt im Ausland der Versicherungsschutz für die ersten
.... Wochen jeder Auslandsreise.
I. Weltweite Kostendeckungsgarantie für geplante stationäre Behandlungen
Besteht die Notwendigkeit einer stationären Behandlung, die aufgrund des medizinischen Standards in Österreich nicht möglich ist, werden in Verbindung mit den Leistungen des Grundtarifs weltweit die vollen Kosten einschließlich der Aufwendungen für die Hin- und Rückreise übernommen. Voraussetzung ist, dass die Abwicklung des Versicherungsfalles durch
die Versicherungsgesellschaft erfolgt.
II. Weltweiter Versicherungsschutz für Auslandsreisen
1. Vergütet werden die außerhalb Österreichs (weltweit) erwachsenden Kosten
a) einer unaufschiebbaren medizinisch notwendigen Heilbehandlung einschließlich ärztlich verordneter Arzneimittel
b) eines medizinisch notwendigen Transportes ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus
bis€ ..................
Bei ambulanten Heilbehandlungen einschließlich Arzneimittel wird
pro Auslandsaufenthalt eine Selbstbeteiligung von €
............. in Abzug gebracht.
Die Selbstbeteiligung wird stets von der Versicherungsleistung abgezogen, also auch im Falle der Leistungspflicht einer gesetzlichen Sozialversicherung oder einer weiteren Privatversicherung.
III. Bergungskosten
Die Kosten einer Bergung werden
innerhalb Österreichs bis € ........
außerhalb Österreichs bis € ........ pro Fall vergütet.
IV. Transportkosten in Österreich
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für Transporte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung in Österreich mit einem nach medizinischen Kriterien angemessenen Transportmittel (Krankenwagen, Bahn, Taxi oder Hubschrauber) im folgenden Umfang:
Vergütet werden die vollen Kosten
a) eines Krankentransportes in eine Krankenanstalt oder an den ständigen Wohnsitz
b) eines Verlegungstransportes
c) der Mitbeförderung einer dem Transportierten nahestehenden Person.
Der Transport muss meistens von der
Versicherungsgesellschaft organisiert werden, ansonsten werden
maximal € ......
vergütet.
V. Krankenrücktransport nach Österreich
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für Krankenrücktransporte wegen Krankheit oder Unfall im folgenden
Umfang:
Vergütet werden die vollen Kosten
a) eines medizinisch begründeten Krankentransportes aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz
b) der Mitbeförderung einer dem Transportierten nahestehenden Person.
Der Transport muss meistens von der
Versicherungsgesellschaft organisiert werden, ansonsten werden
maximal € ......
vergütet.
VI. Überführung eines Verstorbenen
Vergütet werden die vollen Kosten der standardmäßigen Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland an den österreichischen Heimatort.
Der Transport muss meistens von
der Versicherungsgesellschaft organisiert werden, ansonsten werden
maximal € ......
vergütet.
Vital
Angebote bei einigen Versicherungsgesellschaften
Der Versicherungsschutz erstreckt sich wahlweise auf persönliche Fitness-Betreuung durch hiefür ausgebildete Spezialisten
auf Vorsorgeuntersuchungen, auf Aufenthalte in Vital-Hotels, sowie auf Leistungen im Bereich der medizinischen
Assistanc.
I. Fitness-Betreuung
Bei Inanspruchnahme der Fitness
Betreuung werden die vollen Kosten für die Analyse der persönlichen Fitness-Situation (einschließlich einer sportmedizinischen Untersuchung) sowie für die aktive Betreuung bei Ausübung des vereinbarten Fitness-Programmes in direkter Verrechnung vergütet.
II. Vorsorgeuntersuchung
Bei Inanspruchnahme einer Vertragseinrichtung der
Versicherungsgesellschaft werden die vollen Kosten einer Vorsorgeuntersuchung in direkter Verrechnung vergütet. Die Vorsorgeuntersuchung beinhaltet neben einer ausführlichen Besprechung und Beratung beispielsweise folgende Leistungen:
· Labor- inklusive diverser Spezialuntersuchungen
· Herz-Lungenröntgen
· EKG
· Echokardiographie inklusive weiterer Ultraschalluntersuchungen
· Ergometrie
Die Vorsorgeuntersuchung steht meistens einmal pro zwei Kalenderjahre zur Verfügung.
III. Vital-Hotels
Bei Aufenthalt in einem Vital-Partnerhotel werden im Rahmen des jeweils vereinbarten Umfanges (siehe Listen
bei den Versicherungsanstalten) die vollen Kosten der Unterbringung sowie der Zusatzleistungen in direkter Verrechnung vergütet.
Das Vital-Hotel kann meistens einmal pro zwei Kalenderjahre in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen nach Punkt I. bis III. stehen wahlweise zur Verfügung. Wird eine Leistung nach Punkt II. oder III. erbracht, besteht der nächste Leistungsanspruch nach Punkt I. bis III. ab Beginn des 2. Kalenderjahres nach dem Jahr der Erbringung. Ein Ansparen von Leistungen ist nicht möglich.
IV. Medizinische Assistance
Die Leistungen umfassen medizinische Informationen, medizinische Beratung sowie allgemeine Serviceleistungen im Zusammenhang mit Gesundheit.
Darunter fallen sehr oft beispielsweise folgende Bereiche:
- Fragen zu diagnostizierten Krankheiten
- Fragen zu Diagnoseverfahren
- Fragen zu Suchterkrankungen
- Fragen zu Therapiealternativen
- Fragen zu Medikamenten
- Weitergabe von Adressen geeigneter medizinischer Einrichtungen
- Nennung von Hilfsdiensten im Pflegefall
- Reisemedizin
- Vorsorgemaßnahmen
- gesunde Ernährung
- gesunde Lebensführung
- Naturheilverfahren
- jahreszeitlich bedingte Gesundheitsthemen
- aktuelle Gesundheitsthemen
- chronische Volkskrankheiten
- Fragen zu Symptomen
- Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
- Fragen zu Psychotherapie
- Nennung von Adressen von Selbsthilfegruppen
Die Erstellung von Diagnosen oder Therapieplänen fällt
meistens nicht unter Versicherungsschutz !