Der vorliegende Text stellt eine allgemeine Information dar!

 Ein Ableiten auf einen konkreten Versicherungsschutz im Einzelfall ist aufgrund der Vielzahl der am Markt möglichen Ausgestaltungen der Versicherungsverträge nicht möglich.

 

 

Kfz Haftpflichtversicherung:

„Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet worden, Sachen beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen sind oder ein Vermögensschaden verursacht worden ist, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer Vermögensschaden).“

Kfz Teilkaskoversicherung je nach Versicherungsgesellschaft aber meistens:

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges und dessen Sonderausstattung durch : 

Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Brand, Explosion, Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten und Heckscheiben sowie an Blinkercellonen, Heckleuchten, Außenspiegel und Scheinwerfer, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Federwild, Haarwild und Haustiere, Schmorschäden an Kabeln, Tierbisse an Kabeln und Dämmmatten, Gegenstände des persönlichen Bedarfes bis zu einer gewissen Höhe bei Einbruchdiebstahl 

erweiterbar durch: Parkschadenversicherung, und eventuell mut- und böswillige Handlungen Fremder 

Kfz Vollkaskoversicherung:

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges und dessen Sonderausstattung durch : 

Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Brand, Explosion, Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten und Heckscheiben sowie an Blinkercellonen, Heckleuchten, Außenspiegel und Scheinwerfer, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Federwild, Haarwild und Haustiere, Schmorschäden an Kabeln, Tierbisse an Kabeln und Dämmmatten, Gegenstände des persönlichen Bedarfes bis zu einer gewissen Höhe bei Einbruchdiebstahl,

Parkschadenversicherung, mut- und böswillige Handlungen Fremder und selbstverschuldeter Unfall

Kfz Lenkerunfallversicherung:

Versicherungsmöglichkeit für den Lenkerplatz auf Dauerinvalidität und Unfalltod nachdem der Lenkerplatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen ist